Leistungen
Zuständigkeit der Maschinenversicherung:
- Defekte durch menschliche Fehler, von Ungeschicklichkeit bis hin zu Böswilligkeit Dritter
- Fehler an der Maschine selbst (beispielsweise konstruktionsbedingt)
- Technische Störungen (beispielsweise durch Kurzschlüsse)
- Naturgewalten wie etwa Überschwemmung oder Blitzschlag
- Transport- und Montageschäden
Wer oder was ist abgesichert?
- Eigentümer
- Betreiber
- Leasingnehmer und Mieter
- Leasinggeber und Vermieter
- Verwahrer
Was beeinflusst die Beitragssätze?
- Art des Betriebs und der Maschinen
- Preis bzw. Wert der Maschinen
- Alter und Zustand der Maschinen, eventuelle Vorschäden
- Vereinbarte Selbstbeteiligungen