Leistungen

Zuständigkeit der Maschinenversicherung:

  • Defekte durch menschliche Fehler, von Ungeschicklichkeit bis hin zu Böswilligkeit Dritter
  • Fehler an der Maschine selbst (beispielsweise konstruktionsbedingt)
  • Technische Störungen (beispielsweise durch Kurzschlüsse)
  • Naturgewalten wie etwa Überschwemmung oder Blitzschlag
  • Transport- und Montageschäden

Wer oder was ist abgesichert?

  • Eigentümer
  • Betreiber
  • Leasingnehmer und Mieter
  • Leasinggeber und Vermieter
  • Verwahrer

Was beeinflusst die Beitragssätze?

  • Art des Betriebs und der Maschinen
  • Preis bzw. Wert der Maschinen
  • Alter und Zustand der Maschinen, eventuelle Vorschäden
  • Vereinbarte Selbstbeteiligungen

Vorteile