Leistungen

Zuständigkeit der Betriebsschließungsversicherung:

  • Sach- und Vermögensschäden
  • Übernahme von weiter anfallenden Kosten, beispielsweise Miete
  • Lohnzahlungen auch für einzelne Mitarbeiter mit Tätigkeitsverbot
  • Übernahme der Kosten für Neuanschaffung vernichteter oder unbrauchbarer Waren und Vorräte, Desinfektion, Entseuchung o.ä.

Wer oder was ist versichert?

  • Unternehmen, die mit Lebensmitteln zu tun haben und die gemäß des Infektionsschutzgesetzes geschlossen werden müssen

Vorteile

Vorteile einer guten Betriebsschließungsversicherung:

  • Kostenübernahme verhindert finanzielle Notlage und großen wirtschaftlichen Schaden
  • Ermöglicht schnelle Wiederaufnahme des Tagesgeschäftes
  • Sicherheit auch für Mitarbeiter im Falle von Betriebsschließung oder Tätigkeitsverbot

Eine Betriebsschließung kann den finanziellen Ruin eines Unternehmens bedeuten und führt nicht selten zur Insolvenz. Daher bietet die Betriebsschließungsversicherung für gefährdete Betriebe die nötige Rückendeckung, zur Vermeidung dieser Konsequenz. Betroffen sind vor allem das produzierende Gewerbe, Händler sowie Firmen, die Lebensmittel weiterverarbeiten, beispielsweise Restaurants.