Leistungen

Zuständigkeit des Keyman-Abkommens:

  • Schutz des Unternehmens, nicht der Schlüsselkraft selbst
  • Attraktive Hilfsleistungen im Falle des Verlusts der versicherten Schlüsselkraft (beispielsweise Zahlungen für Mehrarbeit anderer Mitarbeiter oder Stellung eines Headhunters)

Wer oder was ist abgesichert?

  • Das Unternehmen

Vorteile

Vorteile eines guten Keyman-Abkommens:

  • Finanziellen Notsituationen wird vorgebeugt
  • Abfangen von Mitarbeiterengpässen
  • Sicheres Gefühl für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Oftmals steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar
  • Empfangene Versicherungsleistungen unterliegen nicht der Erbschaftssteuer

Ein Keyman-Abkommen eignet sich nicht nur für mittlere und große Unternehmen sondern auch für Freiberufler. Denn diese sind quasi ihre eigene Schlüsselkraft, ihr Arbeitsausfall durch schwere Krankheit hat oft existentiell bedrohliche Folgen. Sichern Sie sich deshalb mit dem Keyman-Abkommen ab.